Kantonsrat

FDP-Kantonsräte vom Sarganserland

Der Kantonsrat ist die oberste Gewalt Wie in jedem demokratischen Staatswesen ist im Kanton St.Gallen die Staatsgewalt dreigeteilt: Die erste Gewalt (Legislative oder gesetzgebende Gewalt) ist das Parlament. Die zweite Gewalt (Exekutive oder ausführende Gewalt) ist die Regierung. Die dritte Gewalt (rechtsprechende oder richterliche Gewalt) ist die Justiz. Aufgaben und Zuständigkeit des Kantonsrates sind wie jene von Regierung und Justiz in der Kantonsverfassung detailliert geregelt. In seinen Aufgabenbereich fallen beispielsweise:
  • Erlass von Verfassung und Gesetzen;
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über den Voranschlag des Kantons;
  • Festsetzung des Steuerfusses und anderer Abgaben;
  • Beschlussfassung über Projekt und Kreditgewährung bei grossen Bauvorhaben und anderen Sachgeschäften;
  • Kontrolle und Überwachung von Regierung, Verwaltung und selbständigen staatlichen Institutionen sowie der Justizverwaltung;
  • Beschlussfassung über die Besoldungsordnungen für das Staatspersonal und die Lehrerschaft der Volksschulen.
In vielen Fällen ist der Kantonsrat allerdings nicht abschliessend zuständig. Verfassungsänderungen wie auch Grossprojekte unterstehen dem obligatorischen Referendum (Volksabstimmung), Gesetzesvorlagen und zahlreiche andere Vorhaben - namentlich im Baubereich - dem fakultativen Referendum.
Hans Mathis
Kleinfeldstr. 38
8887 Mels


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Beruf Schulratspräsident

Ferdinand Riederer
Sapraunweg 1
7317 Valens


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Beruf dipl. Schreinermeister/
Gemeindepräsident